Campingplatzordnung - 15.11.2022
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Sehr geehrte Campingfreunde, wir freuen uns, dass sie unseren Campingplatz gewählt haben und wünschen einen erholsamen Aufenthalt.
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Unser Campingplatz ist das ganze Jahr geöffnet. Bei auftretenden Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannend abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Campingplatz-Regeln zu beachten:
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1. ANKUNFT:
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Zecks Registrierung sind die Ausweise vorzulegen, das Gästeblatt ist auszufüllen und zu unterschreiben. Dies gilt auch für Kurzzeit-Besucher. Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, wenn sie alleine reisen. Jeder Gast bestätigt bereits mit dem Betreten des Campingplatzes als auch mit seiner Anmeldung - Sammelanmeldung für die ganze Familie vom Vertretungsberechtigten bzw. inkl. Begleitperson(en) - diese Campingplatzordnung, ohne Ausnahmen anzuerkennen. Die Campingplatzordnung hängt in der Rezeption, sowie ist diese im Internet jederzeit abrufbar. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Anmeldenden selbst sowie den, von ihm als Vertreter angemeldeten, registrierten Begleitern und Campinplatz Braunlage GmbH, am Campingplatz 1, 38700 Braunlage, nachfolgend CAMPING BRAUNLAGE genannt zustande. Die Campingplatzordnung gilt somit für den Anmelder selbst, als auch die, von ihm angemeldeten Begleiter und er wird Sorge dafür tragen, dass alle Mitreisenden Kenntnis davon erlangen. Für die Benutzung des Campingplatzes werden Gebühren, Auslagen und Kurtaxe gemäß der aktuellen Preisliste, die in der Rezeption aushängt, erhoben. Wenn nachfolgend von dem GAST die Rede ist, ist der Anmeldende und alle seine Reisepartner gemeint (Familie, Kinder, Begleitung) sowie die ihm zuzurechnenden Besucher, auch die, die unter Punkt 2. fallen.
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2. GÄSTE/BESUCHER:
Tagesbesucher müssen sich bei Eintritt in den Campingplatzbereich an der Rezeption melden und die entsprechende Gebühr in der Rezeption entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste. Tagesbesucher sind ausnahmslos nicht gestattet, wenn keine Familienmitglieder oder Freunde am Campingplatz Urlaub machen. Die AGB und Campingplatzordnung gilt genauso vollumfänglich für jeden Tagesbesucher und dessen Begleiter.
3. FAHRZEUGE:
Autos und Motorräder müssen so neben dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, dass sie vorbeifahrende Fahrzeuge mit Anhänger und die Nachbarn nicht behindern. Auch wenn der Stellplatz gegenüber oder daneben frei ist, DARF DAS AUTO NICHT dort geparkt werden, außer wenn die ausdrückliche Zustimmung von CAMPING BRAUNLAGE gegeben wurde. Sollte das Auto auf einem anderen Platz geparkt sein, muss mindestens eine Person auf dem Platz sein, damit es sofort entfernt werden kann, sollte ein anderer Gast auf den Platz fahren. Pro Stellplatz ist nur ein Auto zugelassen. Für weitere Autos bestehen Abstellmöglichkeiten. Bitte fragen Sie uns diesbezüglich. Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h - Schrittgeschwindigkeit. Das mehrmalige Zu- und Abfahren während des Tages ist nicht gestattet. Auf dem gesamten Campinggelände haben Fußgänger Vorrang vor Fahrzeugen jeglicher Art, mit oder ohne Motor.
4. LÄRM, PLATZRUHE:
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr herrscht Platzruhe. Während dieser Zeit sind Fahrten mit Fahrzeugen aller Art durch den Campingplatz zu unterlassen, nach Abstimmung mit der Campingplatzleitung ist das An- und Abfahren zum / vom Platz im Zuge der An- oder Abreise möglich. Sportliche Aktivitäten, insbesondere Ballspiele, sind während der Platzruhe zu unterlassen. Fußballspielen auf dem Campingplatz ist generell nur nach entsprechender Abstimmung auf den vorgesehenen Plätzen erlaubt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h auf dem Platz gilt auch für das Fahren mit dem Rad, Tretroller, Rollerskates etc.
5. SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN:
Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder seinen Stellplatz zu umzäunen. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Bitte kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen. Spannleinen, Seile, Schnüre oder dergleichen dürfen nur dann zwischen Bäumen, Stangen oder sonstigen Befestigungspunkten angebracht werden, wenn über die gesamte Länge auch im belasteten/behängten Zustand eine Höhe von mind. 1,80 m über dem Boden eingehalten wird. Unbehängt/unbelastet und vor der Abreise sind die Spannleinen, Seile, Schnüre zu entfernen. Abspannleinen/-gurte sind so zu platzieren, dass sie sich nur auf dem eigenen Platz befinden.
6. SAUBERKEIT:
Sanitäre Anlagen: Wir bitten Sie die Sanitäranlagen nicht mit verschmutzen Schuhen zu betreten und sauber zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung Erwachsener gestattet. Gemeinschaftsbereiche: Bitte hinterlassen Sie keine privaten Gegenstände oder Nahrungsmittel.
7. MÜLLENTSORGUNG:
Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Wir bitten Sie daher den Müll in den dafür vorgesehenen Container bzw. Behälter zu entsorgen. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie diese nur verknotet zu entsorgen, damit dies nicht zu Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen führt. Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Ladebatterien und dergleichen oder Müll, der normalerweise beim Campen nicht anfällt, dürfen nicht entsorgt werden. Ebenfalls untersagt ist das Entsorgen von Speiseresten oder sonstigen Haushaltsflüssigkeiten über die Roste der Wasserentnahmestellen.
8. GRILLEN/LAGERFEUER:
Lagerfeuer bzw. offenes Feuer und Grillen mit einem geeigneten Grill sind grundsätzlich nur auf gekennzeichneten Stellen / Plätzen erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen, min. eine erwachsene Person muss anwesend sein. Über die Lage des nächsten Feuerlöschers ist sich zu informieren. Das Grillheizmaterial muss spätestens um 22.30 Uhr vollständig und dauerhaft gelöscht sein. Die Benutzung von Brandbeschleunigern jeglicher Art ist ausnahmslos (insbesondere auch beim Grillen) verboten. Bei erhöhter Waldbrandstufe können wir ein Grill- und Feuerverbot aussprechen. Außerdem ist das Rauchen nur auf dem eigenen Stellplatz gestattet und die Zigarettenkippen müssen in einem Aschenbecher entsorgt werden.
9. BESCHÄDIGUNG/HAFTUNG:
Bei Beschädigungen an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Schadensersatzansprüche werden gegen ihn geltend gemacht. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie für selbst oder durch Dritte verursachte Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. CAMPING BRAUNLAGE haftet nicht für Schäden oder Verluste, die infolge / aufgrund Ereignissen höherer Gewalt entstehen, für Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden wird bereits bei leichter Fahrlässigkeit gehaftet. Jede Haftung von CAMPING BRAUNLAGE für Personen oder Sachschäden, an denen CAMPING BRAUNLAGE kein Verschulden trifft und die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden anderer Campinggäste entstehen, ist ausgeschlossen.
10. KINDER:
Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden. Nehmen Kinder an Veranstaltungen teil (an eigenen oder durchgeführt durch dritte Anbieter), mit separater Anmeldung oder ohne, so wie z.B., Reflektorwanderung, GPS-Wanderung, Schatzsuche etc, auch wenn es sich um ein kostenloses Angebot handelt, so geschieht dies in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. CAMPING BRAUNLAGE übernimmt für allfällige Verletzungen keine Haftung und / oder Verantwortung, soweit CAMPING BRAUNLAGE kein Verschulden daran trifft. Gleiches gilt sinngemäß für die teilnehmenden Begleitpersonen. Diesbezüglich bitte ergänzend Punkt 17 beachten.
11. HAUSTIERE:
Alle mitgebrachten Haustiere müssen angemeldet werden und dürfen nur angeleint geführt werden, dies auch dann, wenn vom Tier keine Gefahren oder nicht hinnehmbare Störungen ausgehen. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem mal passieren, sind diese durch den Tierhalter umgehend zu entfernen. Dies gilt auch für die angrenzenden Felder, Wege und Wiesen. Die Bestimmungen über Lärmbelästigung gelten sinngemäß auch für Tiere. Eine andauernde Lärmbelästigung, z.B. durch Bellen etc. ist anderen Campinggästen nicht zuzumuten. Daher ist dies zu vermeiden. Es ist nicht gestattet den Hund angeleint vor dem, oder im Wohnwagen / Wohnmobil / Zelt alleine zu lassen. Der Hundebesitzer muss sich in Sichtnähe des Hundes aufhalten. Der Aufenthalt von Hunden und anderen Haustieren im Sanitärgebäude oder im Kinderspielbereich ist grundsätzlich nicht gestattet. Ist der Hund vor dem Wohnwagen angeleint, so ist die Länge der Leine so zu wählen, dass der eigene Platz zum nächsten Platz oder zum Weg hin nicht verlassen werden kann.
12. HAUSRECHT:
Der GAST akzeptiert mit Betreten des Campingplatzes das uneingeschränkte Hausrecht von CAMPING BRAUNLAGE mit all seinen Folgen. In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung und deren Vertreter die Aufnahme von Personen (auch ohne Begründung) verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn ihr dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung oder eines ausgeglichenen Klimas/Stimmung auf dem Campingplatz notwendig erscheint. Den Weisungen, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Reisemobilen, sonstigen Fahrzeugen und Zelten ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten. Störenden, stark alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt. Der GAST akzeptiert, nach Aufforderung des Campingplatzbetreibers den Campingplatz schnellstmöglich zu verlassen. Für den verwiesenen bestehenden oder nicht aufgenommenen Gast bestehen keinerlei Ansprüche auf Gegenleistung, Schadensersatz oder dergleichen, falls die Maßnahme auf ein schuldhaftes Verhalten des Gastes zurückzuführen ist. Sollte sich der verwiesene Gast weigern, den Aufforderungen Folge zu leisten, ist die Unterstützung der Polizei unausweichlich und notwendig.
13. GEWERBEAUSÜBUNG:
Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Handelsgewerbes oder jedes sonstigen Gewerbes auf oder vom Campingplatz aus und Schaustellungen sind nicht gestattet. Auch das oftmalige Zu- und Abfahren zum / vom Campingplatz zur entsprechenden Gewerbeausübung außerhalb des Campingplatzes gilt demnach als sinngemäß ebensowenig gestattet.
14. ABREISE/ANREISE:
Die Abreise hat zwischen 08.30 und 12.00 Uhr zu erfolgen, da wir sonst ein weiteres Übernachtungsentgelt erheben können. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem sauberen Zustand. Die Anreise kann zwischen 14.00 – 18.30 Uhr erfolgen. Ein vorzeitiges „auf den Platz fahren“ ist nach Absprache und Zustimmung von CAMPING BRAUNLAGE und bei freiem Stellplatz grundsätzlich möglich, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Bei einer Ankunft vor 14.00 Uhr können zusätzliche Gebühren anfallen. Eine Anreise nach 18.30 Uhr ist mit dem Campingplatzbetreiber abzustimmen bzw. ist dieser entsprechend vorab zu informieren. Anreisen nach 18.30 Uhr erfordern daher eine Zustimmung unsererseits. Reservierungen werden bis 19.00 Uhr des Anreisetages aufrecht gehalten, danach besteht kein Anspruch mehr, außer der Gast informiert CAMPING BRAUNLAGE schriftlich / fernmündlich über eine verspätete Anreise und CAMPING BRAUNLAGE akzeptiert diese.
15. ELEKTRISCHE- und GASANLAGEN:
Die durch den GAST angeschlossenen elektrischen Anlagen haben den gültigen DIN/VDE Vorschriften zu entsprechen und sind vom Abnehmer auf eigene Kosten prüfen zu lassen. CAMPING BRAUNLAGE ist auf Verlangen entsprechende Nachweise für die Betriebssicherheit der elektrischen Anlagen, speziell aber auch bei Gasanschlüssen zu erbringen oder vorzulegen. Gasanlagen und Gasheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind vom GAST regelmäßig warten zu lassen. Für etwaige Schäden haftet der GAST selbst. Für Stromausfälle und deren Folgen wird von CAMPING BRAUNLAGE keinerlei Haftung übernommen, wenn diese nicht von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Bei Personenschäden genügt leichte Fahrlässigkeit.
16. SICHERHEIT:
Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden haftet CAMPING BRAUNLAGE nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Personenschäden wird auch bei leichter Fahrlässigkeit gehaftet. Wir haben viele Bäume am Campingplatz. Diese werden regelmäßig von entsprechender Stelle begutachtet, um mögliche Schäden an Bäumen frühzeitig zu erkennen. Trotzdem geht von Bäumen immer auch eine Gefahr aus, speziell bei starkem Wind oder Sturm. Ein letztes Risiko kann daher niemand ausschließen. Aus diesem Grund können bei starkem Wind / Sturm alle Sanitärräume, sonstige Plätze unter Dächern zum vorübergehenden Aufenthalt genutzt werden.
17. AKTIVITÄTEN:
Wie bereits in Punkt 10 der Campingplatzordnung ausgeführt, werden bei uns Aktivitäten angeboten. Diese werden teilweise durch CAMPING BRAUNLAGE selbst, aber auch von Dritten angeboten. Der Gast akzeptiert, dass alle Aktivitäten, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer stattfinden und CAMPING BRAUNLAGE gegenüber keine Ansprüche, egal welcher Art entstehen oder hergeleitet werden können, wenn und solange CAMPING BRAUNLAGE kein Verschulden trifft. Für Sachschäden haftet CAMPING BRAUNLAGE nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Werden Aktivitäten mit Zustimmung von CAMPING BRAUNLAGE von Dritten angeboten, ist CAMPING BRAUNLAGE nicht Vertragspartner und daher ohne Haftung. Allfällige Ansprüche sind ausnahmslos direkt an die jeweiligen Vertragspartner zu stellen. CAMPING BRAUNLAGE wird mit Sorgfalt alle notwendigen Schritte unternehmen, dass Gerätschaften in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand übergeben werden oder vom GAST genutzt werden können. Teilweise handelt es sich um Sportarten mit oder Kontakt zu lebenden Tieren und dabei ist naturgemäß ein letztes Risiko bei unvorhergesehenen Ereignissen nie auszuschließen. Bei Durchführung solcher Aktivitäten akzeptiert der GAST dieses Risiko ausdrücklich und hält CAMPING BRAUNLAGE diesbezüglich schad- und klaglos. Dies wiederum nur, wenn CAMPING BRAUNLAGE bei Personenschäden kein Verschulden und bei Sachschäden keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft und generell wenn CAMPING BRAUNLAGE kein Vertragspartner bei dieser Aktivität ist.
18. TISCHE / SONNENLIEGEN:
Tische, Stühle, Sonnenliegen und dergleichen können auf dem eigenen Platz aufgestellt werden. Auch wenn der Platz gegenüber oder daneben frei ist, ist es nicht gestattet diese Gegenstände dort aufzustellen, außer nach Rücksprache und Genehmigung der Campingplatzführung. Sollten diese Gegenstände dort platziert sein, so muss sich mindestens eine Person auf dem Platz befinden, damit alles weggeräumt werden kann, wenn ein anderer Gast auf den Platz fahren möchte.
19. RASENPFLEGE UND SCHNEESCHIEBEN:
Unsere Campinggäste schätzen unsere gepflegten Stellplätze. Eine permanente Pflege dieser Flächen ist sehr zeitintensiv und unvermeidbar. Wir danken für Ihr Verständnis während dieser Arbeiten (Rasenmäher-Lärm oder Schneeschleuder-Lärm) und bitten um ihre Unterstützung und Kooperation, wenn wir auch vor ihrem Zelt mähen. Aufgrund verschiedener möglicher Wettersituationen ist auch tlw. ein Mähen oder Schneeschieben während der Ruhezeiten notwendig. Vielen Dank dafür.
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Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, bei uns am Camping Braunlage.